Worum geht's?
86.798 Schülerinnen und Schüler, 8.215 Lehrpersonen sowie tausende Eltern, Großeltern und Freunde von 432* Freien Schulen in Sachsen wehren sich gegen die ungleiche Behandlung durch die Sächsische Staatsregierung.
Hintergrund
2026
Die Sächsische Staatsregierung beschließt entgegen dem Geist der Verfassung und der Werte der friedlichen Revolution von '89 einseitige Kürzungen bei Freien Schulen.

Nun liegt die Entscheidung in den Händen der Abgeordneten des Sächsischen Landtages © Stephan Floss

Sächsischer Verfassungsgerichtshof © Adobe Stock
2013–2015
Am 15.11.2013 betont der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil die Gleichwertigkeit von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Das Urteil mündet 2015 in das SächsFrTrSchulG.
1992
Aufgrund der Erfahrungen mit dem staatlichen Schulmonopol werden Freie Schulen in der Landesverfassung gleichgestellt. (Artikel 102).

1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung. © Klaus Thiere



1989
Die Menschen in der DDR gehen auf die Straße und demonstrieren für Freiheit – auch für Freiheit in der Bildung und in der Wahl der Schule.
* Hinweis:
Je nachdem, wie man rechnet, kommt man zu einer unterschiedlichen Anzahl von Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen.
Rechnet man alle allgemeinbildenden Schulen + Schulen des zweiten Bildungsweges + berufsbildende Schulen zusammen, kommt man auf:
726 Schulen mit 86.798 Schülerinnen und Schülern + 8.215 Lehrpersonen
Quelle: Schuldatenbank (https://schuldatenbank.sachsen.de)
Unterscheidet man die einzelnen Fachrichtungen innerhalb einer Berufsschule nicht, dann ergibt sich folgende Anzahl:
432 Schulen mit 86.798 Schülerinnen und Schülern + 8.215 Lehrpersonen
Quelle: Schulstatik des Freistaates (https://www.schule.sachsen.de)
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