Wissenswertes

Sachkosten

#1 — Wie werden die Sachkosten für die Schülerausgabensätze ermittelt?

Die Sachkosten werden anhand der je aktuell verfügbaren Ist-Daten der kommunalen Schulträger und des Freistaates Sachsen ermittelt und dann über den Inflationsindex auf das aktuelle Schuljahr hochgerechnet. Die Ist-Daten der Kommunen werden entsprechend der Meldungen der Kommunen vom Statistischen Landesamt ermittelt und dem SMK zugearbeitet.

Die Daten des Freistaates werden der Haushaltsrechnung entnommen. Hier gibt es eine titelgenaue Aufstellung, welche Daten einfließen und welche nicht. Grundsätzlich gilt: schulbezogene Ausgaben des Freistaates, die allen Schulen, also auch denen in freier Trägerschaft zukommen, fließen nicht ein; schulbezogene Ausgaben, die nur staatlich-kommunalen Schulen zukommen und nicht aus nichtverbrauchten Personalmitteln gespeist werden (Schulbudget) fließen ein.

Beispiele:

0502 44301: Unterstützungen auf Grund der Unterstützungsgrundsätze, Fürsorgemaßnahmen sowie Ausgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz; 0502 45301: Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen; 0502 45904: Ausgaben für das Jobticket gehen in die Sachkosten für freie Träger ein.

Dagegen z. B. 0503 52588: Fort- und Weiterbildung; 0503 52688: Ausgaben für Beraterleistungen und Sachverständige; 0503 TG 89: Landesstrategie Medienbildung; 0503 TG 52: Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kommen auch freien Trägern zugute und gehen deshalb in die Rechnung nicht ein.

Wir haben 2023 dies Titel für Titel überprüft und in drei Fällen auch eine Änderung erreicht. Diese Daten sind verlässlich.

#2 — Wie gut werden die kommunalen Schulträgerkosten erfasst?

Die von den Kommunen gemeldeten Schulträgerkosten erfassen nicht alle Kosten der jeweiligen Schulart. Dies hatten das schon die Gutachten 2020 (Vogelbusch) und 2022 (Beukert) festgestellt.

Hauptsächlich liegt dies daran, dass die Erfassung aller Kosten, also auch etwa anteiliger Verwaltungs- und Overheadkosten, für die Kommunen einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.

Die Daten, die dem Statistischen Landesamt gemeldet werden, sind also unvollständig und damit zu niedrig. Um dies zu heilen, schlagen wir vor (und werden ggf. auch in die Initiative gehen), im nächsten Jahr erneut ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem exemplarisch für verschiedene kommunale Schulträgertypen dieser Fehlbetrag ermittelt wird.

Wir werden dann an SMK und Gesetzgeber herantreten, um einen oder ggf. auch mehrere Faktoren zu bestimmen, mit denen die Meldungen der Kommunen durch das Statistische Landesamt zu einer Vollkostenrechnung ergänzt werden müssen. Wir gehen davon aus, dass aktuell wenigstens 10 % der Kosten nicht erfasst sind. Damit beträgt die im Raum stehende Kürzung bei den Sachkosten dann schon 20 %.

#3 — Mit welchen Kürzungen in Euro müssen freie Schulträger konkret rechnen – und wo sind diese im Haushaltsentwurf zu finden?

Auf Grundlage des derzeitigen Sachkostenanteils im Schülerausgabesatz* ergeben sich bei einer Kürzung der Sachmittel um 10 Prozent voraussichtlich folgende jährliche Kürzungsbeträge pro Schülerin bzw. Schüler:

– Grundschulen: rund 198 Euro
– Oberschulen: rund 199 Euro
– Gymnasien: rund 213 Euro

Diese Beträge beruhen auf den vorläufigen Zahlen für das Schuljahr 2026/2027. Sie können sich noch verändern. Steigen die Sachausgaben der kommunalen Schulträger, die der Berechnung zugrunde liegen, erhöht sich auch der Kürzungsbetrag in Euro. Den endgültigen Zuschussbetrag legt das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) erst nach Ende des jeweiligen Schuljahres rückwirkend fest.

Die Schülerausgabesätze sind unmittelbar an die Bruttojahresgehälter der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sowie an die Sachausgaben der kommunalen Schulträger gekoppelt. Steigende oder sinkende Kosten im öffentlichen Schulwesen wirken sich damit direkt auf die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft aus. Eine zusätzliche Kürzung ausschließlich bei freien Schulen bedeutet deshalb ein Sonderopfer für deren Träger.

Im Einzelplan 05 des Haushaltsentwurfs für den Doppelhaushalt 2027/2028 lassen sich die genannten Kürzungsbeträge pro Schülerin bzw. Schüler nicht unmittelbar ablesen. Dort sind die Zuschussmittel für freie Schulen lediglich als Gesamtsumme veranschlagt. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Kürzung des Sachkostenanteils um 10 Prozent in die planerischen Hochrechnungen eingeflossen ist; gesondert ausgewiesen wird sie dort jedoch nicht.

* Der Schülerausgabesatz bezeichnet den jährlichen Zuschuss pro Schülerin bzw. Schüler, den eine Schule in freier Trägerschaft erhält. Die Schülerausgabesätze werden jährlich vom SMK veröffentlicht.

#4 — Warum steigen die im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für freie Schulen trotz der geplanten Kürzung?

Die steigenden Haushaltsansätze haben zwei wesentliche Ursachen: Zum einen besuchen mehr Schülerinnen und Schüler Schulen in freier Trägerschaft. Zum anderen steigen die Schülerausgabesätze, auf deren Grundlage die Zuschüsse berechnet werden.

Maßgeblich für die Entwicklung der Schülerausgabesätze sind die steigenden Bruttojahresgehälter der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Der Personalausgabenanteil macht je nach Schulart und Schuljahr etwa 70 Prozent des Schülerausgabesatzes aus. Hinzu kommen steigende Sachausgaben der kommunalen Schulträger, die sich ebenfalls auf die Berechnung der Zuschüsse auswirken. Auf diese Zusammenhänge verweist auch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) in seiner Antwort vom 2. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Steigende Mittelansätze im Titel 05 03 684 15 (Seite 45 des Entwurfs zum Einzelplan 05) erklären sich somit durch höhere Kosten im öffentlichen Schulwesen und steigende Schülerzahlen. Sie bedeuten jedoch nicht, dass die freien Schulträger von der geplanten Kürzung verschont bleiben: Die Gesamtausgaben des Freistaates für freie Schulen können steigen, während der Zuschuss pro Schülerin bzw. Schüler geringer ausfällt, als er nach der bisherigen Berechnung ausfallen würde.

Die geplante Absenkung des Sachausgabenanteils bedeutet daher trotz steigender Haushaltsansätze eine zusätzliche finanzielle Belastung für die betroffenen freien Schulträger.